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Appell

Allgemeinzahnärzte stärken - Oralmediziner aus- und weiterbilden!

Der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte BVAZ fordert eine Stärkung der Allgemeinzahnmedizin in Ausbildung und Lehre.
"Der niedergelassene Generalist muss nicht etwa nur erhalten, sondern vielmehr deutlich gestärkt werden", so BVAZ-Präsident Dr. Günter Kau. " Der erfahrene, fachgebietsübergreifend tätige Allgemeinzahnarzt ist genau der "Fachzahnarzt für Oralmedizin", den der Wissenschaftsrat für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit synoptischer Zahnheilkunde zu Recht einfordert." Die Sicherstellung einer flächendeckenden allgemeinzahnärztlichen Versorgung erfordere zum einen eine Honorierung, die es dem Allgemeinzahnarzt ermögliche, nach medizinischen und nicht nach ökonomischen Gesichtspunkten zu behandeln. Zum anderen bedinge dies aber auch einen konsequenten Ausbau der medizinischen Kompetenz durch die universitäre Lehre. "Auch in diesem Punkt folgen wir Allgemeinzahnärzte der Auffassung des Wissenschaftsrates", so der BVAZ-Präsident weiter.

Es müsse auch weiterhin sichergestellt bleiben, dass die Allgemeinzahnärzte die Universität derart ausgebildet verlassen, dass sie deutlich mehr als 50 Prozent aller Fälle selbständig behandeln können. Wenn die Hochschule im Weißbuch 2 einräume, dass sie das nicht mehr leisten könne, müsse sie sich wieder auf ihre Aufgabe der studentischen Ausbildung rückbesinnen und nach Wegen suchen, ihr früheres Leistungsniveau zurück zu gewinnen. "Wir sprechen uns eindeutig gegen ein Rumpfstudium mit kostenpflichtigen Zusatzangeboten aus", kommentiert Kau die zurzeit grassierende "Masteritis ". "Wir akzeptieren in keinem Falle, dass die erworbene staatliche Qualifikation "Approbierter Zahnarzt" nach dem teuersten Studium Deutschlands mit kostenpflichtigen Curricula postgraduiert von den gleichen Hochschullehrern nachqualifiziert werden muss, die das während des fünfjährigen Studiums angeblich nicht leisten können." Träger der allgemeinzahnärztlichen Weiterbildung bleibt auch in Zukunft die Allgemeinzahnarztpraxis, stellt der BVAZ klar. Es ist ureigene Aufgabe der Universitäten, das theoretische und praktische Grundwissen zu vermitteln, damit die Allgemeinzahnärzte die praktische Ausbildung zum "Fachzahnarzt für Oralmedizin" durchführen können.

Der BVAZ fordert die Hochschulen auf, die Forderungen des Wissenschaftsrates umzusetzen und die notwendigen oralmedizinischen Fachschwerpunkte endlich in einer neuen Approbationsordnung festzulegen. Er bietet Bundeszahnärztekammer und Hochschullehrerverband an, sie dabei mit allgemeinzahnmedizinischem Know-How zu unterstützen und die postgraduierte Weiterbildung in dafür zertifizierten Ausbildungspraxen zu begleiten. Der BVAZ schlägt vor, dass approbierte Zahnmediziner ihre praktische Weiterbildung in der Allgemeinzahnarztpraxis in Verbindung mit einem bei den Zahnärztekammern angesiedelten Curriculum ableisten, um sich vor ihrer Selbständigkeit als "Fachzahnarzt für Oralmedizin" zu qualifizieren und bietet an, ein entsprechendes Modell zu entwickeln. Für erfahrene, bereits niedergelassene Kollegen muss es entsprechende Übergangsregelungen geben.

"Der Allgemeinzahnarzt ist zwar schon heute der Spezialist für Mundgesundheit und Zahnheilkunde. Durch den von uns angestrebten Ausbildungsgang "Fachzahnarzt für Oralmedizin" wird die Qualifikation des Allgemeinzahnarztes als Fachzahnarzt für die gesamte Zahnheilkunde in der Öffentlichkeit aber erst deutlich gemacht", betont der BVAZ-Präsident Kau. Der BVAZ fordert die Zahnärztekammern auf, sich endlich nachhaltig für die Interessen der allgemeinzahnärztlichen Mehrheit ihrer Mitglieder einzusetzen und der kommerziell induzierten Aufwertung vorgeblicher Spezialisten zu Masters, Bachelors und weiteren Fachzahnärzten für Teilzahnheilkunde eine entschiedene Absage zu erteilen. E.B./G.M.

E.B./G.M.

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