Für das Gesundheitswesen
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit im Krankheitsfall
Der Kläger ist als Rettungsassistent beschäftigt. Die Genehmigung einer Nebentätigkeit zur gewerblichem Personenbeförderung wurde ihm durch die Verwaltung des Krankenhauses versagt.
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Auszug aus dem Artikel
Sachverhalt
Der Kläger ist als Rettungsassistent beschäftigt. Die Genehmigung einer Nebentätigkeit zur gewerblichem Personenbeförderung wurde ihm durch die Verwaltung des Krankenhauses versagt. Da er dennoch gewerbliche Personentransporte für das Unternehmen s...
LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.7.2006 (2 Sa 40/06)
Die Rechtsdepesche, herausgegeben von Prof. Dr. Volker Großkopf, erscheint zweimonatlich und ist erhältlich unter info@rechtsdepe...
kma 01/2007 - Seite: 011
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