Für das Gesundheitswesen
Schadensersatz wegen falscher Lagerung während einer OP
Sachverhalt: Der Kläger beansprucht Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund behaupteter ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Neben einer (angeblich) unzureichenden Aufklärung im Zusammenhang mit der bei der Operation eines Hodenbruchs vorgenommenen Rückenlagerung habe eine nicht sachgerechte Lagerung zur Schädigung des rechten Plexus brachialis geführt.
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Auszug aus dem Artikel
Der Klinikträger trägt nach der Rechtsansicht des Patienten die Beweislast dafür, dass er – zur Vermeidung von Lagerungsschäden – richtig auf dem OP-Tisch gelagert wird. Die Nervschädigung sei durch eine Überstreckung in Narkose hervorgerufen worden. Des Weiteren ist der Patient ...
Thüringer OLG Hamm vom 28.3.2007 (4 U 1030/04)
Die Rechtsdepesche, herausgegeben von Prof. Dr. Volker Großkopf, erscheint zweimonatlich und ist erhältlich unter info@rechtsdepesche.de oder per...
kma 05/2007 - Seite: 017
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