Für das Gesundheitswesen
Berufliche Fortbildungskosten sind absetzbar
Sachverhalt: Der Kläger ist als Oberarzt der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin einer Klinik tätig. Er nahm in den Jahren 1998 und 1999 an einem einwöchigen ”Internationalen Symposium für Anästhesie, Notfall-, Schmerz- und Intensivbehandlungsprobleme” im österreichischen St. Anton am Arlberg teil. Darüber hinaus besuchte er im September 1999 das ”5. Repetitorium Anästesilogicum” in Mayrhofen (Österreich).
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Auszug aus dem Artikel
Auf den Symposien in St. Anton wurden vormittags und nachmittags verschiedene auf die Fachbereiche Anästhesie, Notfall- und Intensivmedizin sowie Schmerztherapie bezogene Vorträge angeboten. Daneben bestand die Möglichkeit, weitere Workshops zu besuchen. Der Kläger machte die For...
BFH vom 11.1.2007 (VI R 8/05)
Die Rechtsdepesche, herausgegeben von Prof. Dr. Volker Großkopf, erscheint zweimonatlich und ist erhältlich unter info@rechtsdepesche.de oder per Tel.: 0221/951 5...
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kma 07/2007 - Seite: 013
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