Fortan haben sich Ärzte zu rechtfertigen, wenn sie eine stationäre Behandlung als weiterhin notwendig erachten, und dürfen den Patientenaufenthalt nicht eigenständig gegen den Willen der Krankenkassen verlängern.
Es müsse nach medizinischen Erfordernissen festgelegt werden, o...
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe

kma 10/2007
Editorial
Namen & Nachrichten
Kostentransparenz
MondpreiseSeite: 12Leserbrief
StrahlenmessungSeite: 14Leserbrief
Chefs zieren sichSeite: 14Krankenkassenwahl
Erstmals TrendwendeSeite: 16
Recht
Politik
Hausarztverträge
Die Richtung stimmtSeite: 20Hausärzte
Wenn die Elche kommenSeite: 28
Wirtschaft
Betreutes Wohnen
Wehe den HeimenSeite: 30Intensiv-Wohngruppen
Traumhafte MargenSeite: 34
3. Kongress Klinikkommunikation 2007Seite: 34Wahltarife
SchreckschussSeite: 36Umsatzsteuer
RechenexempelSeite: 38
Börse
Klinik-Aktien
Streifen am HorizontSeite: 42Korian
In ExpansionslauneSeite: 44Eifelhöhen-Klinik
Strenger HauptaktionärSeite: 46
Technologie
Nanotechnolgie
Tod der TumorzelleSeite: 48
Management
Pallativmedizin
Halb etabliertSeite: 56
Facility Management
Krankenhausbau
Strategie SpielSeite: 60Einkauf
Elektronischer ÜberblickSeite: 70Trinkanlagen
Immer flüssigSeite: 72
Spezial
Beruf & Karriere
Der Nachfolger
Porträt Thomas GreinerSeite: 86Kündigungsgespräch
Souverän und sensibelSeite: 90
FKT Nachrichten
ÖVKT Nachrichten
Branche
Kommentar
Umsatzsteuer
Unternehmen KrankenhausSeite: 114
Vorschau
Bundessozialgericht
Rechtfertigungszwang für Ärzte
Der Große Senat des Bundessozialgerichts hat in einer höchstrichterlichen Entscheidung den Behandlungsspielraum von Krankenhausärzten beschnitten und im Gegenzug den Krankenkassen einen größeren Einfluss auf die Krankenhausbehandlung zugebilligt.
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Auszug aus dem Artikel
kma
kma 10/2007 - Seite: 012








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