Sie beabsichtigt, gegen die Klinik Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach ihrem stationären Aufenthalt war sie in einer ambulanten chirurgischen Behandlung. Aus Anlass dieser Behandlung wurden von dem beklagten Chirurgen Röntgenbilder angefertigt, deren Zurverfügungstell...
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe

kma 03/2008
Editorial
Namen & Nachrichten
Conhit 2008
Ran an die ZielgruppeSeite: 10EGK
Formierter WiderstandSeite: 13Vamed
Strategisch eingekauftSeite: 14Gesundheitsfonds
Bitte um AufschubSeite: 16
Recht
Namen & Nachrichten
BuchTipp
Der Fisch stinkt vom Kopf herSeite: 18
Politik
Privatisierung
Der Lack ist abSeite: 22Kasseninsolvenz
Schweres ErbeSeite: 28Pay for Performance
Geld gegen HeilungSeite: 30
Wirtschaft
Aachen/Maastricht
GrenzgängerSeite: 32Krankenhausfinanzierung
EntteufelungSeite: 40Patientenuniversität
Mitten ins HerzSeite: 42
Börse
Klinik-Aktien
Nebliger AusblickSeite: 44Fresenius
KlassenbesterSeite: 45Marseille-Kliniken
GemausertSeite: 46Rhön-Klinikum
In gewohnter ManierSeite: 48
Management
Spezial
Klinikaustattung
Investition ins ImageSeite: 58Klinikaustattung
Helfer der HelferSeite: 60Klinikaustattung
Die schnelle LösungSeite: 62
Facility Management
Interview
Wir investieren lieber selberSeite: 66
Beruf & Karriere
Das Multitalent
Porträt Sebastian SemlerSeite: 68E-Mails
Weniger ist mehrSeite: 72Internetdaten
Der Personalchef liest mitSeite: 74
FKT Nachrichten
TopClinica 2008
Die FKT ist dabeiSeite: 84
ÖVKT Nachrichten
Branche
Kommentar
Gesundheitsfonds
Schwarzer PeterSeite: 98
Vorschau
Für das Gesundheitswesen
Herausgabe von Patientenunterlagen (Röntgenbilder)
Sachverhalt: Die Klägerin ist der Auffassung, dass sie wegen einer Fraktur des linken Unterarms in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt worden sei.
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Auszug aus dem Artikel
LG Kiel vom 30.3.2007 (8 O 59/06)
Die Rechtsdepesche, herausgegeben von Prof. Dr. Volker Großkopf, erscheint zweimonatlich und ist erhältlich unter info@rechtsdepesche.de oder per Tel.: 0221/951 58 40.
kma 03/2008 - Seite: 017








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