Jeder, der in Kliniken und Industrie mit Kaliumchlorid zu tun hat, kennt dessen Gefährlichkeit. Vor wenigen Jahren starb im Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ein kleines Kind daran. Die amerikanische Zertifizierungsorganisation Joint Commission hat festgestellt, dass Kaliumchlorid sogar diejenige Substanz ist, die am häufigsten zu tödlichen Medikationsfehlern führt. Meist wird Kaliumchlorid dabei in der Hektik des Alltags schlicht mit einem anderen, ungefährlichen Elektrolyt verwechselt. In vielen Ländern wird Kaliumchlorid deshalb nur noch in Konfektionierungen vertrieben, die eine Verwechslung unmöglich machen. Entweder weil es so vorgeschrieben ist oder weil Anwender und Industrie sich in ihrem eigenen und dem Interesse ihrer Patienten freiwillig dazu verpflichtet haben, wie beispielsweise in England. In Deutschland gibt es keine derartigen Vorschriften, und das zuständige Bundesamt sieht auch keinen Handlungsbedarf. Krankenhäuser, in denen es Vorfälle mit Kaliumchlorid gegeben hat, verzichten meist danach auf die Verwendung der verwechslungsanfälligen 100 Milliliter-Verpackung, so auch das UKE.
Andere hören auf Risikoberater, die unter anderem empfehlen, Kaliumchlorid nur eingefärbt zu benutzen und die Mitarbeiter regelmäßig auf dessen Gefahren hinzuweisen. Derselbe Risikoberater empfiehlt auch, 100 Milliliter Kaliumchlorid nur auf Intensivstationen zu verwenden. Bedauerlicherweise passieren aber zahlreiche Unfälle eben gerade auf Intensivstationen, wie etwa in Hamburg. Man fragt sich, was Verantwortliche in Behörden, die sonst gerne den zulässigen Bakteriengehalt in Rohmilchkäse ganz genau festlegen, dazu veranlasst, bei der Verwendung von Kaliumchlorid so großzügig zu sein. Auch der in Kliniken gerne vorgeschobene Zeitmangel kann nicht wirklich ein Argument dafür sein, sehenden Auges täglich das Leben von Patienten aufs Spiel zu setzen. Und was die Industrie für ein Interesse an der 100-Milliliter-Flasche hat, ist ebenfalls nicht zu verstehen. Schließlich muss man sich fragen, in welche juristische Kategorie diese Art der Sorglosigkeit einzuordnen wäre: Ist das nur grob fahrlässig oder nehmen Verantwortliche den Schaden nicht billigend in Kauf, wenn Gegenmaßnahmen bekannt und realisierbar sind, aber nicht ergriffen werden?
Nach dem nächsten Todesfall jedenfalls will es garantiert wieder niemand gewesen sein.









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