Alles hätte so schön werden können. Krankenhäuser erhalten die Befugnis zur ambulanten Behandlung schwerwiegender Krankheiten, in der Branche kurz Paragraf 116?b genannt, und das Tor zur neuen Versorgungswelt wäre aufgestoßen, die willkürliche ...
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe

kma 06/2009
Editorial
Namen & Nachrichten
Pflegekongress
Wege aus dem MangelSeite: 8Ärztestellen
Perfekt präsentiertSeite: 9Uniklinik Heidelberg
Öffnung vollzogenSeite: 11Rhön-Klinikum AG
Gesellschafter gesucht!Seite: 12
Rechtsdepesche
Politik
Unternehmen & Märkte
Blutkonserven
Der Saft wird knappSeite: 30Krankenkassen
Ausweitung der WerbezoneSeite: 34Interview
Eine Frage der IdentitätSeite: 36Klinik-Aktien
HoffnungsdämpferSeite: 38Helios
Am Tropf von FreseniusSeite: 40SRH
Die drei FragezeichenSeite: 42
Management
Chirurgie
Ende der PatriarchenSeite: 44Weiterbildung
Die Tipps der ChefärzteSeite: 50
Spezial
Navigationssysteme
Wegweiser im OPSeite: 54Hirnchirurgie
Bei Arterie links abbiegenSeite: 56
Facility Management
Beruf & Karriere
Porträt
Birger Kollmeier: Der GetriebeneSeite: 62
FKT Nachrichten
ÖVKT Nachrichten
Blick in die Wirtschaft
Kommentar
Chirurgie
Ruinöser RufSeite: 82
Vorschau
Ambulantes Behandeln im Krankenhaus
Nicht der Renner
Jahrelang wurde ambulantes Behandeln für die Krankenhäuser zur Existenzfrage stilisiert. Die rechtlichen Möglichkeiten sind inzwischen längst geschaffen, doch das Interesse der Krankenhäuser ist gering. Auch die Genehmigungsbehörden in den Ländern kommen nur im Schneckentempo voran. Denn beide fürchten die Reaktionen der Vertragsärzte.
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Auszug aus dem Artikel
Cornelia Kolbeck
kma 06/2009 - Seite: 022-025








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