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Gesundheitspolitik

Systemüberwindende Reform

Alle Beteiligten im Gesundheitswesen warten auf den großen Wurf des Gesundheitsministers Philipp Rösler hin zu einem marktwirtschaftlichen Gesundheitssystem auf Grundlage der Bürgerpauschale. Die staunende Öffentlichkeit kann im täglichen koalitionären Kleinkrieg auch beobachten, wie der ehemalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer den Amtsinhaber Philipp Rösler quält. So ist scheinbar der Status quo die beste aller gesundheitspolitischen Welten; vor allem sozial gerecht. Damit macht sich kurioserweise die CSU zum Erbwalter der sozialdemokratischen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. So viel „S” im Namen der bayerischen C-Partei war nie.

Die Eröffnungsbilanz des deutschen Gesundheitswesens in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags spricht eine andere Sprache: Die staatlich festgelegten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind höher denn je; der stationäre Sektor leidet unter Überkapazitäten und Unterfinanzierung durch mangelnde Investitionen; die Arzneimittelausgaben laufen aus dem Ruder.

Dabei fordern Ordnungspolitiker seit langem die Entkopplung der Krankenkassenbeiträge von der Aufgabe sozialer Umverteilung: Das Äquivalenzprinzip zwischen Beiträgen und Leistungen hat in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Platz – im Gegensatz zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nun polemisieren die Gegner der Bürgerpauschale, der soziale Ausgleich über das Steuersystem sei uno actu nicht finanzierbar. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass es nur um die Kompensation der Versichertenbeiträge geht und die Umstellung in Stufen organisiert werden kann und muss.

Beschreibt das Stichwort Bürgerpauschale hinreichend die Zielsetzung eines marktwirtschaftlich reformierten Gesundheitswesens? Unterhalb dieser Schwelle sind systemüberwindende Reformen notwendig und möglich, die Philipp Rösler bald anpacken sollte:

  • Die Abkehr von der Verstaatlichung der Krankenkassen: eine Wiedereinführung der Beitragsautonomie, kartellrechtlich kontrollierte Einkaufsmacht und selektives Kontrahieren.
  • Die Entwicklung eines fairen Ordnungsrahmens für den Wettbewerb öffentlich-rechtlicher, freigemeinnütziger und privater Krankenhausträger sowie ein Verbot der Quersubventionierung aus öffentlichen Haushalten.
  • Die Aufgabe des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit der Fiktion, jede denkbare Innovation im Leistungskatalog müsse es für alle oder gar nicht geben.

Das Wichtigste im Reformprozess ist die Gestaltung der Übergänge: vom überregulierten System der gesetzlichen Krankenversicherung hin zu einem marktwirtschaftlichen, dynamischen System; vom regulierten Gesundheitswesen mit Sachleistungsprinzip und Kostendämpfung zu einem privat finanzierten Zweiten Gesundheitsmarkt; vom paternalistisch versorgten Sozialversicherten zum souveränen Konsumenten einer innovativen Gesundheitswirtschaft.

Florian Gerster
Herausgeber
kma 03/2010 - Seite: 003-003

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