Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) will die „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt” kippen: Die besagt, dass im stationären Sektor medizinische Innovationen auch ohne Evidenznachweis angewandt werden können – es sei denn, der Gemeinsame Bundesausschuss spricht...
Weil für die Marktzulassung eine CE-Zertifizierung ausreichend ist und diese nur die Wirksamkeit und Sicherheit, nicht aber den medizinischen Nutzen bescheinigt, passiert das gar nicht mal so selten. „Die CE-Zertifizierung allein reicht nicht aus”, bestätigt Axel Haverich, Präsid...
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum wittert hinter dem Ganzen eine Strategie zur Bürokratisierung des Innovationsprozesses, „denn nicht nur die zu prüfenden Produkte und Methoden müssten ein Auswahlverfahren durchlaufen. Auch die jeweil...









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