Es gibt in Deutschland anderthalb Millionen krebskranke Menschen: Allein ihre Versorgung schlägt mit zwölf Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Buche. Immer mehr dieser Patienten werden ambulant versorgt – ein heiß umkämpfter Markt zwischen niedergelassenen ...
Die Kliniken beschwichtigt das kaum. „Dort, wo es gemeinsame Interessen gibt, wird auch ohne gesetzlichen Zwang kooperiert. Und wo es keine gemeinsamen Interessen gibt, ist es widersinnig, per Gesetz Kooperation vorzuschreiben”, kritisiert Ralf Heyder, Referent für Politik und Gr...
Hallek betont, dass es niedergelassene Kollegen mit viel Erfahrung und Kompetenz gebe. Er fordert deshalb, dass Qualitätskriterien wie beispielsweise Mindestmengen und nachgewiesene Kompetenzen die Basis für eine Zulassung zur ambulanten Krebsversorgung sein sollten. „Das wäre ei...
Welche Inhalte und Grenzen bei der spezialärztlichen Versorgung im Detail gelten werden, soll laut Gesetz der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festlegen, in dem neben den Kassen auch die KBV und die DKG sitzen. „Das Risiko besteht darin, dass der GBA ein Gremium mit sehr untersch...
Die ambulante Versorgung im Krankenhaus insgesamt hat derzeit ein Volumen von vier Milliarden Euro, Tendenz steigend (siehe Grafik). Im Gesetzentwurf wird die Selbstverwaltung aufgefordert, eine neue Gebührenordnung zu entwickeln. Sie soll auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab ...










Kommentar hinzufügen
Hinweis: Kommentare können von allen Besuchern gelesen werden. Nutzen Sie daher bitte die Kommentarfunktion ausschließlich für einen Kommentar zu diesem Artikel. Allgemeine Fragen zum Artikel können Sie gerne über das Kontaktformular an uns richten.