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Pflegekammer NRW

Von Weiterentwicklung keine Rede

Es war wie ein Auswärtsspiel, bei dem nur zwei Spieler gegen elf Gegner antreten mussten. So empfanden es die Pflegevertreter, die der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 27. Januar 2010 zur Anhörung in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingeladen hatte.

Der Ausschuss hatte auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Expertenanhörung einberufen. Es ging um das Thema „Berufsordnung oder Pflegekammer – Entwicklung eines Regelungsrahmens zur Stärkung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in NRW“. Zahlreiche Institutionen aus Nordrhein-Westfalen waren dazu eingeladen, Stellungnahmen abzugeben und sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen.

Ludger Risse vertrat den Pflegerat NRW, Stephan Juchems war als Sprecher für den DBfK anwesend. Eine schriftliche Stellungnahme war zuvor im Pflegerat erstellt worden. Grundlage der Anhörung war ein Gutachten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 24. August 2009. Dieses Gutachten lehnt die Einrichtung einer Pflegekammer ab und lässt daher aus Sicht des Pflegerates wesentliche Aspekte, beispielsweise den Schutz der pflegebedürftigen Bevölkerung vor ungenügend qualifiziertem Pflegepersonal, außer Acht. Auch aktuelle Literatur, wie das Igl-Gutachten 2008, fand keine Beachtung.

Ärztekammern gelten als Erfolgsmodell

Neben diesem eher ungünstigen Vorzeichen stand aber dann doch die Zusage von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann im Raum, eine vorbehaltlose Diskussion zu diesem Thema zu führen, was er im Rahmen seines Grußwortes zum zehnjährigen Jubiläum des Pflegerates im September 2009 zugesichert hatte. Auch Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hat erst kürzlich die Selbstverwaltung in Deutschland und speziell die Ärztekammern als Erfolgsmodell bezeichnet.

Mit der Anhörung vor dem Ausschuss war daher die Hoffnung verbunden, zumindest teilweise auf offene Ohren bei den Abgeordneten zu stoßen und damit die Bereitschaft zu schaffen, das Thema Selbstverwaltung der Pflegeberufe weiterzubearbeiten. Diese offenen Ohren wird es sicher unter den Anwesenden auch gegeben haben, die Abgeordneten zeigten allerdings eine deutlich ablehnende Haltung. Die Fragen implizierten beispielsweise, dass die Zwangsmitgliedschaft nicht angemessen sei und die formulierten Ziele für die Pflegebedürftigen auf diesem Wege nicht erreicht werden können. Bemerkenswert war auch der Einwand, dass der Zwangsbeitrag den ohnehin schlecht verdienenden Pflegenden nicht zugemutet werden könne.

Pflege braucht politischen Rückhalt

Als Fazit blieb der positive Eindruck, dass neben der ablehnenden Haltung gegenüber der Pflegekammer doch auch deutlich die Notwendigkeit des Handelns zur Unterstützung der Pflege gesehen und artikuliert wurde. So bleiben in NRW wesentliche Fragen offen: Warum soll Deutschland weiter EU-Schlusslicht bleiben und zu den zwei Staaten – neben Österreich – gehören, die noch kein Pflegekammerwesen haben? Warum soll ausgerechnet der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen der Zugang zur Selbstverwaltung verschlossen bleiben? Das Bundesland Niedersachsen ist offensichtlich hier schon deutlich fortschrittlicher und hat sich im Landtag klar für die Errichtung einer Pflegekammer positioniert.

Die unbeantworteten Fragen wird der Pflegerat NRW deutlich im Wahlkampf 2010 stellen. Die Wahlprüfsteine sind formuliert, am 27. April 2010 wird es in Düsseldorf eine Zukunftswerkstatt Pflege geben. Da stellt dann die Pflege die Fragen!

Das Positionspapier zur Anhörung und die Wahlprüfsteine des Pflegerates finden Sie unter www.pflegerat-nrw.de

Ludger Risse
kma Pflege 03/2010 Seite: 042-043

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