Mit der Novelle des Landespflegegesetzes soll der wachsende Nachwuchsbedarf in der Pflege gedeckt werden. Bürgerinnen und Bürger wird auf diese Weise signalisiert, dass die Anforderungen an die Pflegeberufe nicht sehr hoch sein können. Dabei müssen in den nächsten Jahren immer mehr pflege- und betreuungsbedürftige Menschen auf einem hohen Qualitätsniveau versorgt werden. Das sollte auch das Ziel für Land Baden-Württemberg sein.
Arztassistent widerspricht internationalen Beispielen
Der Entwurf zum Landespflegegesetz, welches sehr viele positive Weiterentwicklungen enthält, wurde vom Landespflegerat, dem Zusammenschluss der Pflegeverbände in Baden-Württemberg, Anfang des Jahres ausführlich durchgearbeitet und die Stellungnahme dem Ministerium zugeleitet. In dem Schreiben der Verbände an das Ministerium wurde unmissverständlich darauf hingewiesen, dass das Gesetz die tatsächliche Weiterentwicklung der Pflegefachberufe vermissen lässt. So wird ein Studiengang Arztassistenz geplant, welcher in sich widersprüchlich formuliert ist und zudem qualifizierte Pflegende aus dem Mangelberuf abwirbt. Der Studiengang widerspricht auch internationalen Beispielen. Der Landespflegerat hat sich eindeutig gegen das Studium eines Arztassistenten ausgesprochen. Ein Arztassistent arbeitet nach dem Delegationsprinzip, während die jetzt schon hoch qualifizierten Pflegeberufe zur realen Aufgabenübertragung bereit sind. Dies ist vor allem effizienter angesichts der knappen Mittel im Gesundheitswesen.
Alltagshelfer gehört nicht ins Pflegegesetz
Ignoriert wurde auch das Konzept des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe, der Vorschläge zur Durchlässigkeit von der Schulbildung bis zu Pflegestudiengängen anbietet. Es ist unverständlich, warum Baden-Württemberg sich jetzt als Vorreiter gibt, obwohl ausdrücklich im Koalitionspapier festgelegt wurde, die Ausbildung der Pflegeberufe durch ein neues Berufsgesetz grundlegend zu modernisieren und zusammenzuführen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Beteiligung des Landes Baden-Württemberg hatte die konstituierende Sitzung im März 2010. Alltagshelfer sind wichtiger Bestandteil bei der Versorgung Hilfebedürftiger, die Ausbildung zu regeln ist notwendig. Alltagshelfer im Landespflegegesetz unterzubringen, lehnt der LPR allerdings ab, da es hier um Alltagshilfen wie Einkaufen und Hauswirtschaft geht und nicht um Pflege!
Die Landesregierung täte gut daran, die Gutachten des Sachverständigenrates zurate zu ziehen, um zukunftsorientierte Lösungen für die Pflege der zukünftigen Generationen sicherzustellen. Pflege ist ein hoch verantwortlicher, qualifizierter und auch schöner Beruf. Wir wollen die Menschen gewinnen, die dies mit der notwendigen Empathie, Freude und Kompetenz tun. Vor allem aber muss sich die Landesregierung mit zukunftsorientierten, wirksamen Bildungskonzepten beschäftigen, die dem Nutzen der Gesellschaft dienen und sich am zukünftigen Bedarf ausrichten. Der Landespflegerat ist sich einig, weiter für das bundesweite Bildungskonzept – der Durchlässigkeit zum Pflegeberuf und den Pflegestudiengängen – zu kämpfen, und vor allem den Pflegeberuf attraktiver zu machen, um Pflege in Zukunft mit allen daran Beteiligten zu sichern.










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