Ein pauschales Verbot ist unzulässig, sagte Gerichtssprecher Ulrich Egger. Der Sender hatte für seinen Beitrag "Gedopt am Arbeitsplatz" einen Arzt in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefilmt. Eine Reporterin hatte sich als Patientin ausgegeben und Psychopharmaka von dem Mediziner verschreiben lassen.
Der Arzt sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und wollte auch für die Zukunft verhindern, dass in seiner Praxis heimlich gefilmt wird. Dabei spielte das Oberlandesgericht aber nicht mit und änderte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts ab. Eine solche "vorbeugende Unterlassung" könne vom Sender nicht verlangt werden.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssten die Interessen genau abgewogen werden. Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch sei problematisch, etwa wenn ein Betroffener später zu einer "relativen oder absoluten Person der Zeitgeschichte" werde.
Rechtsanwalt Elmar Schuhmacher, der RTL in diesem Fall beraten hatte, bezeichnete das Urteil nach Senderangaben als "Sieg für den investigativen Journalismus". Der Richterspruch garantiere den elektronischen Medien weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden.
In einem zweiten Fall unterlag RTL: Der Sender muss einem Autofahrer 15.000 Euro Entschädigung zahlen. Er war bei einer Drogenkontrolle, bei der in seinem Wagen Marihuana entdeckt wurde, gezeigt und namentlich genannt worden. Ein Gericht sprach in später aber von den Drogenvorwürfen frei. RTL hatte argumentiert, dass der Kläger die Filmaufnahmen stillschweigend gebilligt habe. Das Gericht befand indes, eine solche Einwilligung habe nicht vorgelegen.
09.03.2010 - Recht
Arztpraxis
Gericht erlaubt versteckte Reportage-Kamera
Heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis sind in bestimmten Fällen erlaubt. Darauf hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht in einer Entscheidung zugunsten des Fernsehsenders RTL hingewiesen.


