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06.02.2012 - Politik

Berliner „Übergangsgelder”

Rechtsaufsicht fordert vom KV-Vorstand Rückzahlung

Foto: MEV
Der Berliner Senat setzt den drei KV-Vorständen aus Berlin eine Frist für die Rückzahlung der jeweils 183.000 Euro.

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hatte vor kurzem bestätigt, dass die drei Vorstandsmitglieder Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke eine eigentlich nur für den Fall ihres Ausscheidens gedachte "Übergangsentschädigung" in Form einer Prämie von 183.000 Euro erhalten hatten.

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat als zuständige Rechtsaufsicht über die KV Berlin nun ein sogenanntes Beratungsschreiben an den Vorstand und den Vorsitzenden der VV versandt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahlungen von Übergangsgeldern an den Vorstand rechtswidrig erfolgt sind. Dem Vorstand wurde eine Frist gesetzt, die Prämie an die KV Berlin zurückzuzahlen und dies der Aufsicht bis zum 20. Februar 2012 nachzuweisen. Wenn die Rückzahlung bis dahin nicht freiwillig erfolgt, wird die Rechtsaufsicht zeitnah einen Bescheid erlassen, der die KV Berlin zur Rückabwicklung verpflichtet.

In einer Mitteilung der Senatsverwaltung heißt es: "Die Änderung der Vorstandsdienstverträge vom 27.11.2004 durch die ‚Anpassungen der Dienstverträge’ vom 27.01.2011 im Rahmen einer Vertragsverlängerung für den Monat Februar 2011 ist unter anderem aus folgenden Gründen rechtswidrig: Die Vorstandsmitglieder und der VV-Vorsitzende haben die ‚Anpassungen der Dienstverträge’ vom 27.01.2011 unterschrieben, ohne dass zuvor ein entsprechender VV-Beschluss gefasst worden war. Gemäß der Satzung der KV Berlin hat die Vertreterversammlung über den Abschluss von Dienstverträgen mit dem Vorstand zu beschließen. Die Vertreterversammlung hat zudem gemäß der Satzung der KV Berlin u.a. über die Vergütungen der Vorstandsmitglieder zu beschließen. Die Kompetenz des Vorsitzenden der VV zur Vertretung der VV in dienstlichen Fragen umfasst allein die Kompetenz für das Aushandeln, die sonstige Vorbereitung und die Unterzeichnung der von der VV gebilligten Dienstverträge."

Im Jahr 2010 haben die Berliner KV-Vorstände laut Ärzteblatt jeweils eine Grundvergütung von 179.000 Euro erhalten. Hinzu kamen 21.000 Euro Versorgungszuschuss pro Person. Das Gehaltsniveau der obersten Berliner KV-Vertreter bewegte sich damit im unteren Drittel aller Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland.

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