Studienzulassung

"Organisierte Verantwortungslosigkeit"

Weil deutsche Hochschulverwaltungen zum Teil noch mit 30 Jahre alter Software arbeiten, scheitert auch in diesem Jahr der Start einer bundesweiten Online-Studienzulassung in NC-Fächern.
Das seit Jahren beklagte Einschreibechaos an den Hochschulen in Numerus-clausus-Studiengängen geht weiter. Der Bildungsausschuss des Bundestages erlebte am Mittwoch eine Expertenanhörung, die mit dem Wort "desillusionierend" allenfalls vornehm umschrieben ist.

Die Akteure: zum Teil ratlose Computerexperten, ein auf Autonomie pochender Vertreter der Hochschulrektoren, ein Länder-Staatssekretär, der kein Bundesgesetz will, und ein Staatssekretär des Bundesbildungsministeriums, der auch keine Lösung parat hat. Sie alle übten sich im beliebten Spiel "Schwarzer Peter" - auch wenn sie sich immer wieder gegenseitig beteuerten, nach all den vielen Pannen jetzt doch nur noch gemeinsam nach vorne gucken zu wollen.

Fast jedes zweite Studienfach ist inzwischen mit einem örtlichen Numerus clausus belegt - vor allem Biologie, Psychologie und auch Jura. Die Startprobleme des seit 2009 versprochenen bundesweiten Online-Studienzulassungssystems für diese Fächer ähneln der Pannenserie bei Einführung des LKW-Maut-Systems Toll Collect. Erschwerend hinzu kommt das Bund-Länder-Gerangel um Zuständigkeiten und Gesetzgebungskompetenzen nach der Föderalismusreform. Fazit nach der Anhörung: Ein glückliches Ende ist noch lange nicht in Sicht.

Allenfalls 40 der ursprünglich vorgesehenen rund 300 Hochschulen sind im nächsten Herbst technisch in der Lage, an dem aufwendigen Internet-Einschreibsystem teilzunehmen - wenn sie es dann tatsächlich auch noch wollen und nicht nach den vielen Hiobsbotschaften der vergangenen Wochen abspringen. Weil sich Abiturienten bei der Suche nach einem Studienplatz in einem Mangelfach in der Regel gleich an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, kommt es immer wieder zu Mehrfacheinschreibungen und damit zur Blockade freier Plätze.

Nach mehreren Nachrückverfahren tauchen daher viele Studienanfänger häufig erst zwei Monate nach Vorlesungsbeginn im Seminar auf. "Sie haben ein Semester verloren, unter Umständen auch ein ganzes Studienjahr", klagt der Computer-Experte Stefan Jähnichen vom Berliner Fraunhofer Institut. Die Vorsitzende des Bundestags-Bildungsausschusses, Ulla Burchardt (SPD), formuliert es drastischer: "Mit der Nichtbesetzung von Studienplätzen ausgerechnet in Mangelfächern wird nicht nur mit der Lebenszeit und den Bildungschancen junger Menschen Schindluder getrieben, sondern auch Steuergelder sinnlos verschleudert."

In den vergangenen Jahren konnten regelmäßig bis zu 20.000 Plätze in Mangelfächern auch nach Ablauf aller Nachrückverfahren nicht besetzt werden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte bereits 2002 das Problem erkannt. Mit der Umstellung auf die neue Bachelor- und Master-Studienstruktur und der Herausnahme von immer mehr Studiengängen aus dem alten Computer-Verteilungsverfahren der Dortmunder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) wachse die Gefahr, dass Plätze infolge von Mehrfachzulassungen blockiert werden, heißt es in einem Vermerk.

Doch forciert von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) betrieben die Länder weiter die Zerschlagung der ungeliebten ZVS. Selbstkritisch spricht der frühere HRK-Präsident Klaus Landfried heute von "falsch verstandener Hochschulautonomie" und würde - zumindest übergangsweise - die alte ZVS wiederbeleben. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, nennt die aktuelle Situation für Studenten wie für Professoren in den betroffenen Studiengängen schlicht "unter aller Sau".

Als sich die Länder 2004 nicht auf ein neues bundeseinheitliches Zulassungssystem einigen konnten und dem Bund drei parallel konkurrierende Modelle vorschlugen, weitete die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) das Studenten-Auswahlrecht der Hochschulen deutlich aus. Gleichzeitig wuchsen aber auch die Probleme mit Mehrfachzulassungen und unbesetzbaren Studienplätzen.

Nutznießer des jahrelangen Desaster sind die Rechtsanwälte, die Abiturienten im Internet ihre Dienste beim Einklagen auf einen Studienplatz anbieten. In Berlin gibt es inzwischen Discount-Preise von 1.000 Euro pro erklagten Platz. Üblich sind hingegen meist Honorare zwischen 3.000 und 5.000 Euro - dann jedoch auch schon mit hoher Erfolgsgarantie selbst in Mangelfächern wie Medizin.

ots

Anzeige

2415:Thieme Connect
2295:BGF-Kongress