Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag eine Wartezeit von mehr als sechs Jahren auf einen Medizinstudienplatz als bedenklich bezeichnet und das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Es geht um Bewerber, die zunächst anderen mit besseren Abiturnoten den Vortritt lassen müssen. "Bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, gilt hier Stillstand", sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Freitag.
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Lange Wartezeit für Medizin-Studienplatz bleibt vorerst
An langen Wartezeiten für einen Studienplatz in Humanmedizin wird sich in Deutschland trotz mehrerer Klagen von Bewerbern in diesem Jahr nichts mehr ändern. Darauf wies am Freitag die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund hin.
dpa











