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Medizinische Notwendigkeit

Wann Krankenkassen bei Kindern eine Begleitperson in der Klinik bezahlen

Kinder dürfen bei einem Krankenhausaufenthalt auf Kosten der Kasse von einer Vertrauensperson, meistens Mutter oder Vater, begleitet werden, wenn eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegt.

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