Diese ist immer gegeben, wenn das Kind jünger als neun Jahre alt ist, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf die "Initiative GKinD". Bei Notaufnahmen, lebensgefährlichen Erkrankungen und in bestimmten anderen Fällen können auch ältere Kinder begleitet werden. Zur Sicherheit sollte vorher eine Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden.

» Jetzt abonnieren
» Newsletter-Archiv
Termine
- 28.02.2012
Fachspezifische DRG-Kodierung: Onkologie inkl. Onkochirurgie/ Mammachirurgie
Berlin - 29.02.2012
Gesundheitspolitischer Jahresauftakt 2012
Berlin - 19.03.2012
Krisenmanagement im Krankenhaus
Berlin - 20.03.2012
Pflege-OPS/ PKMS - NEU: Zusatzentgelt ab 2012
Düsseldorf - 28.03.2012
7. Kongress für Gesundheitsnetzwerker
Berlin
19.03.2008
Medizinische Notwendigkeit
Wann Krankenkassen bei Kindern eine Begleitperson in der Klinik bezahlen
Kinder dürfen bei einem Krankenhausaufenthalt auf Kosten der Kasse von einer Vertrauensperson, meistens Mutter oder Vater, begleitet werden, wenn eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegt.
Apotheken Umschau" 3/2008 B
Buchempfehlung

2. überarbeitete und erweiterte Auflage
… und fertig ist das Klinikum
– jetzt 12 Monate am Netz. Vom Konzept bis zur Inbetriebnahme.ISBN 978-3-13-150232-2
DIN A5 Buch mit Hardcover (288 Seiten, 91 Abbildungen)
2. überarbeitete und erweiterte Auflage
Erscheinung: März 2010 mehr...









