Vom 1. März an wird das bereits seit August 2009 bestehende Solarien-Nutzungsverbot für Jugendliche als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Außerdem treten zum 1. März Regelungen in Kraft, die Naturschutz und Wasserrecht besser miteinander verbinden sollen. Beispielsweise wurde eine Gesetzeslücke geschlossen: Bei der Nutzung von Wasserkraft dürfen Fische nicht gefährdet werden. Und zwischen Gewässerufern und Ackerflächen muss der Schutzstreifen großzügiger bemessen werden.

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01.03.2010
Sonnenstudios
Bußgeld bei Verstoß gegen Solarien-Verbot
Sonnenstudios, die Minderjährige in ihre Solarien lassen, müssen von diesem Montag an mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen.
dpa









