Jetzt muss der Beschluss in den einzelnen Landesärztekammern umgesetzt werden. Um unerwünschte Konsequenzen aus Brüssel zu vermeiden, kommt es auf eine deckungsgleiche Übernahme der Weiterbildungsregelung in den Ländern an.
Der Bundesrepublik droht ein Vertragsverletzungsverfahren, wenn sie keine EU-kompatible Form für die Notifizierung der Facharztbezeichnung “Innere Medizin” vorlegt. Die Kosten in Millionenhöhe werden dem abweichenden Bundesland aufgebürdet. Brüssel verlangt, dass Fachärzte für Innere Medizin auch aus dem Ausland unabhängig vom Weiterbildungsangebot weiterhin in allen Bundesländern tätig sein können. In vielen Ländern wurde dementsprechend bereits die Weiterbildungsordnung im Sinne der Entscheidung von Münster geändert. Nur Baden-Württemberg ist dem nicht gefolgt und hat den Facharzt für Innere Medizin nicht wieder eingeführt. “Baden-Württemberg hat das Eigentor der Selbstverwaltung im Kampf der Ärztekammern gegen drohende staatliche Bevormundung geschossen” kommentiert Dr. med. Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI, die Entscheidung.

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Eigentor
Ärztekammer Baden-Württemberg schert bei Weiterbildung aus
Mit großer Einmütigkeit hatte der 113. Deutsche Ärztetag in Münster den Facharzt für Innere Medizin wieder eingeführt.
E.B./R.P.









