Wenn die eigenen Eltern plötzlich zum Pflegefall werden und Entscheidungen über ambulante oder stationäre Unterbringung getroffen werden müssen, sollte den betroffenen Arbeitnehmern ebenfalls Sonderurlaub gewährt werden, sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Ziegler am Dienstag in Berlin. Für die Pflege schwer erkrankter Kinder können bisher pro Jahr zehn Tage bezahlter Sonderurlaub in Anspruch genommen werden.
Den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für einen zweijährigen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit bei der Pflege von Familienangehörigen bezeichnete Ziegler als unausgegoren. Zunächst müsse den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, im Ernstfall Entscheidungen abzuwägen und die Pflege auch zu organisieren. Bereits heute gebe es die Möglichkeit von Teilzeitarbeit bei der Pflege von Angehörigen. "Was aber passiert, wenn nach zwei Jahren Teilzeitarbeit der Anspruch auf Fortsetzung erlischt, die Eltern aber immer noch gepflegt werden müssen und zugleich das Arbeitszeitkonto durch Mehrarbeit wieder aufgefüllt werden muss?". Auch werfe dies rentenrechtliche Fragen auf, weil sich viele Betroffene ohnehin bereits in Teilzeitbeschäftigung befänden.
Ziegler, die seit der Neuformierung der SPD-Fraktion nach der Bundestagswahl für die Bereiche Familie und Bildung zuständig ist, zeigte Verständnis für das Streben von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) nach mehr Mitspracherechten des Bundes in der Bildungspolitik. Wenn Schavan nun öffentlich das mit der Föderalismusreform 2006 eingeführte Kooperationsverbot von Bund und Ländern infrage stelle, müsse sie konsequenterweise auch einen Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung vorlegen, sagte Ziegler. "Das Kooperationsverbot war ein Fehler, das wissen alle."

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Familienangehörige
SPD will zehn Tage Sonderurlaub für Pflege
Die SPD will den gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei schwerer Erkrankung der eigenen Kinder auch auf nächste Angehörige ausdehnen.
dpa
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