1602:Vanguard-SPM

Kabinettsbeschluss

Mindestlohn für Pflege ab August

Das Kabinett hat eine Rechtsverordnung von Arbeitsministerin von der Leyen gebilligt.
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche – besser bekannt als Mindestlohn-Verordnung – beschlossen. Sie soll im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1. August 2010 in Kraft treten.

Demnach gilt für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt werden, ab 1. August 2010 eine Lohnuntergrenze von € 7,50 in den neuen und € 8,50 in den alten Bundesländern. Ab 1. Januar 2012 erhöht sich der Mindestlohn jeweils um € 0,25 und ab 1. Juli 2013 noch einmal um jeweils € 0,25. Der Mindestlohn gilt auch für Leiharbeitskräfte in der Pflegebranche. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende bzw. Praktikanten sowie speziell ausgebildete Betreuer für Demenzkranke (z. B. Alltagsbetreuer) sind von der Regelung ausgenommen.

J. M.

ANZEIGE
VISIT
frohberg _ medien in der medizin

frohberg, medien in der medizin ist eine 100%ige Tochter der Thieme Verlagsgruppe und einer der führenden medizinischen Medienanbieter in Deutschland. Als spezialisierter Dienstleister für Kliniken und Krankenhäuser ist frohberg seit Jahrzehnten erfolgreich in der Medienbeschaffung tätig.

Wir bieten unseren Kunden Bündelung und Transparenz von Medienbeschaffung, Print und Online bis zu individuellen Intranet- und Fulfillmentkonzepten, die die Prozess-abläufe bis zum Arbeitsplatz des Nutzers vorausdenken.

Über 370 Kliniken und Krankenhäuser nutzen unsere Kompetenz. Wir sind die Spezialisten für die Beschaffung und Verwaltung von Fachinformationen in sämtlichen Medienformaten.

Buchempfehlung

Cover

Schriftenreihe: Gesundheitswirtschaft

Band 2: Risikomanagement (2. Auflage)

Kosten-/Nutzen-basierte Entscheidungen im Krankenhaus
ISBN 978-3-9811053-4-6, DIN A5 Hardcover / 672 Seiten   mehr...
1602:Vanguard-SPM