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Gesetzliche Grundlagen
Berlin
06.06.2012
Widerstand gegen Kontrollen
Pflegeverband verklagt hessisches Sozialministerium
Dem hessischen Sozialministerium droht eine Verfassungsklage gegen das neue Heimgesetz. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) kündigte an, beim Hessischen Staatsgerichtshof gegen die Regelung und ihre Auslegung vorzugehen.
Mit dem Betreuungs- und Pflegegesetz komme eine unzumutbare bürokratische Doppelbelastung auf die ambulanten Pflegedienste zu, sagte der hessische Verbandschef Jochen Rindfleisch-Jantzon. In den nächsten Wochen werde sein Verband Klage bei den Wiesbadener Richtern einreichen. Auslöser für den Ärger ist ein Brief der hessischen Heimaufsicht, die dem Sozialministerium untersteht. Darin kündigt die Behörde an, nicht nur Auskünfte von den ambulanten Pflegebetrieben einzufordern, sondern auch einzelne Anbieter vor Ort zu kontrollieren. Neben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung käme dann noch ein weiteres Kontrollorgan für die Pflegedienste hinzu, die ihre Patienten mobil zu Hause versorgen.
dpa











