Dies stellte der vfa am Mittwoch in Berlin klar - und stellte sich damit gegen schwarze Schafe in den eigenen Reihen. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass Pharmafirmen den am 1. August wirksam gewordenen Zwangsrabatt von 16 Prozent auf patentgeschützte Arzneien durch Ausnutzung einer Gesetzeslücke aushebeln.
Dazu bedienten sich Pharmafirmen der sogenannten Preisschaukel: Sie erhöhten die Abgabepreise im Juli und senkten sie wieder zum 1. August. Dies führte zu einem vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Abschlag auf den Zwangsrabatt. Das Gesundheitsministerium kündigte umgehend eine Überprüfung und - falls erforderlich - eine Gesetzesänderung an.
Der vfa distanzierte sich von solchen Praktiken. Für den Verband sei "klar, dass kein Unternehmen gegenüber den Kassen einen reduzierten Zwangsrabatt berechnen sollte, ganz gleich, ob vor kurzem Preisveränderungen vorgenommen wurden oder nicht", sagte der vfa- Vorsitzende Wolfgang Plischke. "Wir respektieren und akzeptieren den Geist dieses Gesetzes."
Der vfa teile die Auffassung des Gesundheitministeriums, "dass es bei richtiger Auslegung des Gesetzes überhaupt keine Gesetzeslücke gibt, weil bereits jetzt die als "Preisschaukel" bezeichnete vorübergehende Preiserhöhung mit nachträglicher Absenkung von den Kassen abgeschöpft werden kann. Sollte das Ministerium aber eine gesetzliche Klarstellung für nötig halten, würde der vfa das "selbstverständlich" unterstützen. Die "Lücke" sollte dann nach den Worten von Plischke "aber rückwirkend zum 01. August 2010 geschlossen werden, damit alle Unternehmen gleich behandelt werden".

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