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E-Zigaretten-Urteil
BfArM geht in Berufung
Im Streit um die Einstufung der E-Zigarette geht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berufung.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte vor einem Monat entschieden, elektrische Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit seien nicht als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzuordnen. Ein Hersteller und ein Vertreiber hatten gegen das Bonner BfArM geklagt, nachdem dieses in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arznei bewertet hatte. Ein Sprecher des Instituts sagte am Donnerstag auf dpa-Anfrage: "Wir gehen in Berufung, können aber noch nichts zur Begründung sagen, weil wir noch an der Ausarbeitung sind." Dafür sei bis Anfang Juni Zeit.
dpa





