Zu diesem Schluss kommt das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium in einem der "Berliner Zeitung" vorliegenden internen Vermerk. "Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor", heißt es darin. Auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht sei nach Einschätzung des zuständigen Familien- beziehungsweise Justizministeriums rechtlich nicht möglich.
Ein Verbot wäre lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich, schrieben dem Bericht zufolge die Beamten von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Allerdings habe eine Expertenanhörung deutlich gemacht, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen äußerst schwierig sei.
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