Sie ist Voraussetzung zur Zulassung der umstrittenen Methode und enthält Vorgaben für die Zentren, die die Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen sollen. Dabei untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte. Bahr habe die Rechtsverordnung an die obersten Landesgesundheitsbehörden verschickt, berichtet die Berliner "tageszeitung" ("taz"), der die Unterlagen vorliegen. Demnach muss es in PID-Zentren für Paare, die das Verfahren zur Bestimmung von Gendefekten wünschen, eine Beratung über medizinische, psychische und soziale Folgen geben. Zudem soll in jedem Zentrum eine spezielle Ethikkommission den Antrag des Paares bewerten.
Keine zahlenmäßige Beschränkung vorgesehen
Die Verordnung sieht laut "taz" "keine zahlenmäßige Beschränkung" der PID-Zentren in Deutschland vor. Allerdings müssten sie neben den medizintechnischen Voraussetzungen für die Gendiagnostik "insbesondere über Erfahrungen mit In-vitro-Fertilisation, Spermieninjektion, mit Embryonentransfer und mit Techniken zur Gewinnung von Zellen und deren Aufbereitung" verfügen. Die obersten Landesgesundheitsbehörden sollen dem Bericht zufolge nun bis 17. August Stellung nehmen. Stimme der Bundesrat im Herbst zu, trete die Verordnung Anfang 2013 in Kraft.
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