Dies bestätigte eine Sprecherin des zuständigen Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy dem Blatt in der Montagsausgabe. In einem "Letter of Formal Notice", der in der vergangenen Woche verschickt worden sei, wolle die Kommission von der deutschen Bundesregierung wissen, mit welcher Begründung das deutsche Apothekenrecht es Apothekern erlaubt, maximal fünf Apotheken zu betreiben. Das Mahnschreiben ist der Zeitung zufolge der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens. Nach der Stellungnahme der Bundesregierung könnte die Kommission Deutschland mit einer "begründeten Stellungnahme" auffordern, das Mehrbesitzverbot in einer bestimmten Frist abzuschaffen und bei Nichtbefolgung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

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