Der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker habe angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf über sogenannte Patientenverfügungen dem Bundestagspräsidium zuzuleiten. Er wird dabei dem “Spiegel” zufolge von rund 200 der mehr als 600 Bundestagsabgeordneten unterstützt.
In Patientenverfügungen können Menschen Ärzte anweisen, medizinische Behandlungen nicht mehr vorzunehmen. Umstritten ist, wann sie verbindlich sind. Die derzeitige Rechtslage geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2003 zurück. Demnach darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle eines unumkehrbar tödlichen Verlaufs einer Krankheit erfolgen. In Deutschland haben schätzungsweise neun Millionen Bürger derartige Verfügungen verfasst. Im Juni 2007 hatten Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken den Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt, der großes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Kranken legt.

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