Eine bessere Anerkennung im Rentensystem für contergan-geschädigte Menschen ist dringend geboten. Die zunehmenden Belastungen durch die Spätfolgen der eigentlichen Schädigungen werden weder durch die Leistungen der Conterganstiftung noch durch andere Sozialgesetze ausreichend abgedeckt, so dass ein Ausgleich für diese Personengruppe längst überfällig ist. Deshalb ist es richtig, dass wir die Rentenauszahlungen für die contergan-geschädigten Personen verdoppeln. Neben der Erhöhung der Renten ist es auch dringend erforderlich, die Lebenssituation der contergan-geschädigten Menschen zu verbessern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, umgehend konkrete Maßnahmen, wie die Benutzung von Behindertenparkplätzen, zu benennen, um diesen Personen den Alltag zu erleichtern.
Das Beruhigungsmedikament Contergan löste vor 50 Jahren einen der größten Arzneimittelskandale der Republik aus. Der Wirkstoff Thalidomid verursachte schwere Fehlbildungen, besonders der Gliedmaßen. Die Spätfolgen der eigentlichen Schädigungen beinträchtigen die contergan-geschädigten Menschen mittlerweile in erheblichem Maße. Durch jahrelange Fehlbelastungen von Gelenken und Muskulatur sind erhebliche Spätfolgen bei den contergan-geschädigten Menschen eingetreten. Zudem sind sie immer mehr auf kostenpflichtige außerhäusliche Hilfe angewiesen, da die älter werdenden Angehörigen die tägliche Pflege und Unterstützung nicht mehr ausreichend leisten können.

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Widmann-Mauz
Ausgleich für Spätschäden der Contergangeschädigten ist überfällig
Die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
E.B./R.P.









