Im Fall einer Krankenkassen-Pleite solle nicht das jeweilige Land verpflichtet sein, die Schulden zu übernehmen, sondern die Gemeinschaft der Krankenkassen. “Die Haftung der Länder wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesundheitsfonds aufgehoben”, zitiert das Magazin aus einem Eckpunkte-Entwurf. Als neuer Haftungsträger sollten zunächst die jeweiligen Schwesterkassen einspringen. Anschließend “haften die Krankenkassen der übrigen Kassenarten”, heißt es weiter in dem Entwurf. Mit dem Gesetz soll eine Lücke geschlossen werden. Union und SPD hatten sich bei den Verhandlungen über die jüngste Gesundheitsreform nicht einigen können, wer das Haftungsrisiko für die von etwa zehn Milliarden Euro Pensionsverpflichtungen geplagten Krankenkassen übernimmt.

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Neue Haftungsträger
Länder sollen bei Krankenkassen-Pleite nicht haften
Um die Kritik an den Begleitumständen der Einführung des Gesundheitsfonds zu dämpfen, will die Regierung den Bundesländern laut ”Spiegel” entgegenkommen.
dpa









