Dafür will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) durch eine Reihe von Sonderregelungen in ihrem jetzt fertig gestellten Referentenentwurf für ein neues Kasseninsolvenzrecht sorgen, aus dem das Handelsblatt (Freitag) berichtete. Bislang sind nur die so genannten bundesunmittelbaren Krankenkassen, wie Barmer, DAK und andere Ersatzkassen insolvenzfähig. Ab 2010 soll dies auch für die 16 Ortskrankenkassen und andere der Landesaufsicht unterliegende Krankenkassen gelten.

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Sonderregelungen
Krankenkassen sollen nur im absoluten Notfall Pleite gehen
Gesetzliche Krankenkassen sollen auch in Zukunft nur im absoluten Notfall Pleite gehen können.
dpa
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