Der Sender hatte für einen Beitrag "Gedopt am Arbeitsplatz" einen Arzt in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefilmt. Der Mediziner sieht deswegen sein Persönlichkeitsrecht verletzt und hat den Sender verklagt. Eine Reporterin hatte sich als Patientin Psychopharmaka von dem Arzt verschreiben lassen. Der Sender beruft sich auf die Pressefreiheit: Derartige Recherchen müssten möglich sein. Das Gericht werde seine Entscheidung am 8. März verkünden, sagte ein Gerichtssprecher.
Außerdem verlangt ein Autofahrer Schadenersatz, weil er bei einer Drogenkontrolle gezeigt und genannt worden war, bei der in seinem Wagen Marihuana entdeckt wurde. Der Kläger war später von den Drogenvorwürfen freigesprochen worden. In erster Instanz waren ihm 15 000 Euro zugesprochen worden. RTL führt dagegen an, dass der Kläger die Filmaufnahmen gebilligt habe.

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Persönlichkeitsrecht
RTL wehrt sich gegen Klagen
Der Kölner Fernsehsender RTL hat am Montag am Düsseldorfer Oberlandesgericht seine Berichterstattung verteidigt.
dpa









