Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission im Jahr 2005 festgelegte Strafe wegen unfairer Geschäftspraktiken in Europa heruntergesetzt. Statt 60 Millionen Euro muss der Pharmariese nur 52,5 Millionen Euro überweisen. Das entschied das Gericht am Donnerstag in Luxemburg (Az: T-321/05).
Die Richter bestätigten im Grundsatz aber die Entscheidung der Brüsseler Wettbewerbshüter. Das britisch-schwedische Unternehmen habe mit unrichtigen Angaben bei den Aufsichtsbehörden einen längeren Patentschutz für das Magengeschwürmittel Losec erreicht und so billigere Nachahmerprodukte auch in Deutschland blockiert. AstraZeneca habe von 1993 bis 2000 die Regeln verletzt.
Allerdings reduzierte das Gericht die Höhe der Strafe, weil die EU-Kommission den zweiten Vorwurf nicht nachgewiesen habe. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass AstraZeneca versucht hatte, in Dänemark, Norwegen und Schweden billigere Nachahmerprodukte und günstigere Parallelimporte zu unterbinden.

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