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Gleichheitssatz

Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig

Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss.

Die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar.

dpa

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