Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss.
Die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar.

» Jetzt abonnieren
» Newsletter-Archiv
Termine
- 29.02.2012
Gesundheitspolitischer Jahresauftakt 2012
Berlin - 20.03.2012
Pflege-OPS/ PKMS - NEU: Zusatzentgelt ab 2012
Düsseldorf - 28.03.2012
7. Kongress für Gesundheitsnetzwerker
Berlin - 19.04.2012
Prüfung durch den MDK - Stationäre Behandlung - Wie gehen wir im Klinikalltag mit der aktuellen Rechtsprechung um?...
Mainz - 13.06.2012
Hauptstadtkongress 2012 Medizin und Gesundheit
Berlin
17.08.2010
Gleichheitssatz
Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig
Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig.
dpa









