Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss.
Die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar.

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Gleichheitssatz
Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig
Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig.
dpa









