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04.07.2012
Rufmord-Prozess gegen Herzchirurgin
Kein Urteil, kein Freispruch
Nach achtmonatiger Verhandlungsdauer ist am Landgericht Münster der so genannte Rufmord-Prozess gegen eine Herzchirurgin eingestellt worden.
Im Gegenzug müssen die 52-jährige Ärztin und ihr mitangeklagter Lebensgefährte 15.000 Euro an zwei Hospize in Münster zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in anonymen Schreiben zu Unrecht tödliche Kunstfehler in der Herzchirurgie Münster angeprangert zu haben. Die Herzchirurgin hatte ihre Beteiligung an den Schreiben zwar bestritten, den Wahrheitsgehalt aber verteidigt. Die Anklage hatte auf Verleumdung gelautet.
dpa











