Das geht aus einem am Dienstag in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Damit gaben Hessens oberste Sozialrichter einem heute 44 Jahre alten Mann aus dem Odenwald Recht, der an Epilepsie und Diabetes leidet. Die Revision wurde nicht zugelassen (Az: L 1 KR 110/06).
Der Kläger arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und muss jeden Mittag eine Insulininjektion erhalten, die er sich nicht selber setzen kann. Seine Krankenkasse weigerte sich, die Kosten für eine Hilfe am Arbeitsplatz des Patienten zu übernehmen. Sie argumentierte, dass sich die häusliche Krankenpflege auf Leistungen beschränke, die in der Wohnung der Patienten erbracht würden. Dies wiesen die Darmstädter Richter zurück und betonten, dass das Gesetz die Kostenübernahme auch in Werkstätten für behinderte Menschen vorsehe.
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