Die Marktüberwachung sollte aber maßvoll und anlassbezogen sein und auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Überwachungsbehörden basieren. Das war das Fazit der MedInform-Konferenz "Überwachung von Medizinprodukteherstellern - Wie läuft's?" vor rund 60 Teilnehmern am 16. April 2008 in Bonn. "Eine gute Kooperation zwischen Herstellern und zuständigen Behörden ist notwendig, um das System zum Nutzen der Patienten und Anwender stetig zu verbessern", sagte Dr. Wilhelm Emmerich von Becton Dickinson. In die gleiche Richtung argumentierte Jens Peters vom Handelsunternehmen megro: "Die Beziehung zwischen Behörden und Herstellern sollte von beiden als Partnerschaft gesehen werden - und als Schutz seriöser Hersteller vor den schwarzen Schafen". Dr. Joachim Wilke von Medtronic betonte die Bedeutung e iner europaweit harmonisierten Marktüberwachung mit gleichartigen Verfahrensanweisungen für die Behörden, um Wettbewerbsnachteile in Deutschland sowie Doppelprüfungen zu vermeiden. Die Marktüberwachung von Medizinprodukten durch die Behörden ist seit 2002 gesetzliche Pflicht in Deutschland. Sie sei auch notwenig, da die Benannten Stellen zwar bei dem Marktzutritt und der CE-Kennzeichnung eine entscheidende Rolle spielen, jedoch landes- und europaweite große Qualitätsunterschiede bestehen. Was wird sich künftig ändern? Die Überwachung der klinischen Bewertungen durch die Benannten Stellen werde ausgedehnt, so dass hier eine Reduktion der Überwachung durch die zuständigen Behörden stattfinden werde, bemerkte Dr. Jürgen Attenberger vom niedersächsichen Gesundheitsministerium. Insgesamt helfe die Marktüberwachung allen: dem Patienten, den Herstellern und den Bürgern, so Attenberg. "Die Bedeutung der Marktüberwachung wird eher weiter steigen", bestätigte Dr. Günter Siegemund vom Bundesgesundheitsministerium in der Plenumsdiskussion.

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