Der 8. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) fand am 20. und 21. Oktober 2011 in Berlin mit dem Thema „Effizienzsteigerung durch integrative Versorgungsformen – eine Voraussetzung für die Bewältigung ständig wachsender Anforderungen an das deutsche Gesundheitswesen” statt.
Nach Eröffnung des Kongresses am 20. Oktober 2011 durch DGIV-Vorstandsvorsitzenden Stefan G. Spitzer nahm Ministerialdirektor Ulrich Orlowski für die Bundesregierung Stellung zum derzeitigen Stand der Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung. Er machte deutlich, dass die Bundesregierung am neuen Versorgungsbereich „ambulante spezialärztliche Versorgung” festhält und es keinen weiteren finanziellen Anschub zur Integrierten Versorgung (IV) geben wird.
Rudolf Kösters ging für die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) davon aus, dass für die Strukturreform gute Ansatzpunkte zur Absicherung der medizinischen Versorgung vorliegen. Der Gesetzentwurf nutze aber die vorhandenen Potenziale zur Verbesserung der Versorgung nicht konsequent. Im Einzelnen ging er auf die Problemkreise „ambulante spezialärztliche Versorgung”, „G-BA” und „MVZ” im GKV-VStG ein. Unter anderem sprach er sich bei der Erläuterung der DKG-Änderungsvorschläge dafür aus, die Kooperation von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten sowohl im Bereich des ambulanten, als auch stationären Operierens gesetzlich auszubauen.
Stefan Gräf stellte für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fest, dass der Regierungsentwurf den Ärztemangel als Problem anerkennt, ein Bürokratieabbau angestrebt wird und die Bedarfsplanung flexibilisiert werden soll. Doch er wies auch auf negative Aspekte des Entwurfs hin: dass die ambulante spezialärztliche Versorgung ihr Ziel verfehle und zu Lasten der Grundversorgung gehe, die Arzneimittelversorgung unverändert bliebe und die Richtgrößenprüfungen nicht abgeschafft würden.
Die Bundesärztekammer (BÄK) ging auf die Stellung der Ärztevertreter in den durch die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung vereinbarten Grundlagen der Leistungserbringung ein und forderte eine Beteiligung. Thomas Ballast vom Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte regulierende Maßnahmen zur Vermeidung einer Kostenexplosion auf dem Gebiet der ambulanten spezialärztlichen Versorgung. Darüber hinaus stellte er fest, dass IV-Formen auch in Zukunft dringend gebraucht werden.
Der Ökonom Eberhard Wille sprach sich zum Thema „Anforderungen an die medizinische Versorgung der Zukunft – die Sicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen” für einen funktionsfähigen Wettbewerb an den Schnittstellen der Leistungssektoren aus und empfahl die Errichtung eines Systems valider Qualitätsindikatoren als Basis eines Wettbewerbs, eine obligatorische Evaluation bei bestimmten selektiven Verträgen, eine stärker sektorenübergreifend ausgerichtete IV und die Integration der Disease-Management-Programme (DMP) in diese Versorgungsform, keine Einschränkung von Trägerschaften und Organisationsformen bei den MVZ, die Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen an den Schnittstellen der Sektoren, Optionen für mehr Dezentralisierung und Gestaltungsspielräume für Krankenkassen und Leistungserbringer und einen ergebnisoffenen Wettbewerb zwischen selektiver und kollektiver Vertragsgestaltung.
Am Nachmittag des ersten Tages wurde durch Christiane Vössing (Bundesknappschaft), Jürgen Graf (AOK Baden-Württemberg) und Rolf Steinbronn (AOK PLUS), erst einmal eine Zwischenbilanz unter aktuelle erfolgreiche Projekte der Selektivvertraglichen Versorgung gezogen und durch den Ministerialdirigenten Harald Kuhne vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Andrea Raab-Kuchenbuch (HAW Ingolstadt), und Roger Jaeckel (GlaxoSmithKline), auf die derzeitigen Rahmenbedingungen bei der Verwirklichung des Prinzips der IV näher eingegangen. Rechtsanwalt Christian Dierks (RAe Dierks und Bohle), Dusan Tesic (Vivantes MVZ und Ilona Köster-Steinebach (Verbraucherschutz) sprachen in ihren klar pointierten Vorträgen über die Themen „Sektorenübergreifende Kooperation”, „Vertragsarzt und MVZ” sowie „Patient und Integrierte Versorgung”. Parallel dazu sprachen Andreas Wind (Ecclesia), Marcus Malik (IGV Connect), Andreas Reinert (GSB) Ingo Kailuweit (KKH-Allianz), Hans-J. Schade (Rae Roglie Schade & Partner), und Jens Härtel (arvato services healthcare) wiederum unter dem Thema „Mitglieder präsentieren ihre Projekte”.
Am Abend des 20. Oktober 2011 fand die engagiert geführte Podiumsdiskussion mit Edgar Franke (MdB), Josef Siebig (G-BA), Kailuweit und Gastgeber Spitzer unter Leitung von Jaeckel zum Thema „Effizienz- und Qualitätssteigerung durch das Versorgungsstrukturgesetz – was ist zu erwarten?” statt.
Am 21. Oktober 2011 gab Reinhard Busse einen Überblick über die IV in Europa. Danach ging es um die sektorale Leistungserbringung und ihre weitere Verzahnung; Ulrich Weigeldt vom Deutschen Hausärzteverband (DHÄV) sprach sich beim Thema „Hausarztzentrierte Versorgung” gegen eine Abrechnung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung über die KV und für eine direkte Überweisung der Patienten in den neuen Versorgungsbereich durch die Hausärzte aus, und Martina Hasseler referierte über Anforderungen an die Pflegereform 2011 und diesbezüglich an die Bundesregierung gestellte Erwartungen. Im Forum „Mitglieder präsentieren ihre Projekte” sprachen Ralf Sjuts (BMC), Matthias Lakotta (AOK Nordost), Michael Uhlig (Cura GmbH), Susanne Schmitt (BKK LV Nordwest), Karsten Witte (NOVOTERGUM AG).
Alfred Holzgreve verlieh im Namen der DGIV Claudia Linke und Jörg Pelleter für ihre Doktorarbeiten den DGIV-Innovationspreis 2011. Linke promovierte an der Uni Bayreuth zum Thema: ,,Managementgesellschaften im Rahmen der Integrierten Versorgung” und Pelleter in Erlangen über ,,Organisatorische und institutionelle Herausforderungen bei der Implementierung von Integrierten Versorgungskonzepten am Beispiel der Telemedizin”.
Im zweiten Teil des Kongressprogramms sprachen Carsten Sterly (DGIV) zum Thema „Akkreditierung und Zertifizierung – eine vertrauensbildende Maßnahme?” und Martin Albrecht (IGES Institut) zum Thema „Wie transparent muss ein wettbewerblich ausgerichteter Leistungsvergleich in der Versorgung sein? – Zur Notwendigkeit der Evaluation kollektiv- und selektivvertraglicher Versorgung”.
Das Schlussreferat hielt Spitzer zum Versorgungsstrukturgesetz und der Zukunft der Integrierten Versorgung. Er stellte fest, dass sich die Integrierte Versorgung als Vertragsform bisher nicht wie ursprünglich erwartet durchgesetzt habe, als gesundheitspolitisches Prinzip aber in der Regelversorgung stärker durchgesetzt werde. Er mahnte Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung dieser Versorgungsform spätestens für das Jahr 2012 an. Für die DGIV ergaben sich auch aus diesem Kongress wieder zahlreiche Anregungen, die die Gesellschaft sowohl in ihre Vereinstätigkeit in den nächsten Monaten, als auch in den nächsten Bundeskongress 2012 einfließen lassen wird.

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