Energieausweise sollten die Besucher öffentlicher Nichtwohngebäude, zu denen auch Krankenhäuser gehören, eigentlich schon seit 1. Juli letzten Jahres als Aushang im Eingangsbereich über den energetischen Status der Immobilie und ihrer technischen Anlagen informieren. Als Berechnungsgrundlage dienen wahlweise ein umfangreicher bedarfsorientierter oder ein reduzierter Verbrauchsnachweis, wobei letzterer erfahrungsgemäß mit geringeren Kosten verbunden ist. Viele Krankenhäuser strafen diese Forderung der Energieeinsparverordnung immer noch mit Nichtachtung, weiß Thomas Joosten, Betriebsbeauftragter für Umweltschutz im Klinikum Braunschweig und Organisator der Veranstaltung. Der Architekt Frank Raetz erörterte den Teilnehmern der Veranstaltung deshalb die Berechnung der für den Energieausweis relevanten Daten und zeigte anhand von drei praktischen Beispielen, wie man ihn – wenn man sich die Arbeit schon macht – für einen effizienten und aussagestarken Vergleich der Krankenhäuser untereinander nutzen kann.
Mit der Novellierung des Gefahrstoffrechts im letzten Herbst wurden neue Symbole und auch eine neue Klassifizierung für die Gefahrstoffe rechtskräftig. Susanne Hecker erörterte die für die Krankenhäuser relevanten Änderungen und die einzuhaltenden Fristen für die Umsetzung.
Tafelwasseranlagen, in denen Leitungswasser zu Trinkwasser aufbereitet und bei Bedarf mit Kohlensäure versetzt wird, sind für viele Krankenhäuser eine umweltschonende und wirtschaftliche Alternative zur klassischen Trinkwasserversorgung mit Flaschen. Wegen hygienischer Bedenken und in Unkenntnis der nun tatsächlich notwendigen mikrobiologischen Untersuchungen und anderer rechtlicher Rahmenbedingungen nehmen jedoch immer noch viele Betreiber Abstand von einem Einsatz der sogenannten Trinkwasserbrunnen. Thomas Joosten erörterte, wann und wie ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlagen gewährleistet werden kann.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Abfallrichtlinie Anfang 2009 mit Umsetzungsfrist in den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2010 werden sich die Rahmenbedingungen für die thermische Verwertung von Abfällen verändern. Ausschlaggebend sind dann nicht mehr der Heizwert und andere Eigenschaften des gelieferten Abfalls, sondern ein Nachweis über den Energieeffizienzwert des gewählten Abfallverwerters. Will ein Krankenhaus einen Teil seiner Abfälle einer thermischen Verwertung zuführen, dient dieser Energieeffizienzwert der Entsorgungsanlage künftig als wesentliches Kriterium für eine ordnungsgemäße Verwertung des Abfalls.
Neu für die Krankenhäuser ist auch das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle. Was die wenigsten wissen: Zwingend erforderlich ist dieses elektronische Verfahren nur für Einzelentsorgungsnachweise. Da man im Krankenhaus jedoch in aller Regel mit Sammelentsorgungsnachweisen arbeitet, liegt es im Ermessen der Krankenhäuser, ob sie auf die neue elektronische Methode zurückgreifen wollen oder nicht.
Mehr Informationen gibt es unter: www.fkt.de

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Schwerpunkt Entsorgung
Abfall, Gefahrstoffe, Energiemanagement und mehr
Das neue Gefahrstoffrecht, Energieausweise für Krankenhäuser, Kosten-Nutzen-Betrachtungen für den Einsatz von Tafelwasseranlagen, die Neuerungen durch die Novelle der EU-Abfallrichtlinie und das elektronische Nachweisverfahren in der Abfallentsorgung waren die Inhalte einer Fortbildungsveranstaltung der Regionalgruppe Niedersachsen speziell für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Maria Thalmayr









