Es sei nicht rechtswidrig, wenn neun Krankenkassen in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Erhebung eines Zusatzbeitrags von 8 Euro im Monat ankündigten, hieß es in einer am Montag in Bonn veröffentlichten Erklärung. Die Krankenkassen seien ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs nach dem Gesetz ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten. Das Kartellamt hatte Ende Februar gegen die Kassen wegen des Verdachts möglicherweise verbotener Absprachen ein Prüfverfahren eingeleitet.
Die gesetzlichen Krankenkassen seien zwar selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts, hieß es in der Erklärung. Bei der Beitragsgestaltung habe der Gesetzgeber das Selbstverwaltungsrecht der Kassen deutlich begrenzt. Der allgemeine Beitragssatz werde durch die Bundesregierung festgelegt. Gestaltungsspielraum hätten die Kassen nur noch auf die Festlegung des Zusatzbeitrags, der bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erhoben werden muss. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen und auch die Höhe der Zusatzbeiträge werde von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt. Somit sichere die Erhebung dieser Beiträge die Einhaltung der besonderen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

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Kartellrecht
Versicherungsamt bei Zusatzbeiträgen ohne Einwand
Das Bundesversicherungsamt teilt nicht die Bedenken des Bundeskartellamts gegen die umstrittenen Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen.
dpa
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