US-Verbraucher hatten moniert, dass Bayer sein altbekanntes Kopfschmerzmittel mit einem Zusatz angereichert und unter neuem Namen verkauft habe, ohne dafür eine Zulassung der US-Gesundheitsbehörde FDA zu besitzen. Sie reichten eine Sammelklage ein. Ein New Yorker Richter segnete den ausgehandelten Vergleich zwischen Bayer und den Klägern vorläufig ab. Eine Konzernsprecherin in den USA bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am späten Mittwoch (Ortszeit) die Einigung. Weiter wollte sie sich nicht zu dem Fall äußern. Das endgültige Okay des Gerichts für den Vergleich steht noch aus.
Das Verfahren reicht ins Jahr 2008 zurück: Bayer hatte sein frei verkäufliches Aspirin einmal mit einem pflanzlichen Stoff (Phytosterole) und einmal mit Calcium angereichert und in den USA als "Bayer Aspirin with Heart Advantage" sowie "Bayer Women's Low Dose Aspirin + Calcium" auf den Markt gebracht. Die Gesundheitsbehörde FDA sah darin neue Medikamente, die hätten zugelassen werden müssen, und ging gegen Bayer vor. Kurz darauf klagten die Verbraucher.
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