Von sozial schwachen Neumitgliedern würden Beitragsnachzahlungen verlangt, obwohl es nach der jüngsten Gesundheitsreform Kulanz- Regelungen für Härtefälle gebe, berichtet die “Frankfurter Rundschau” (Mittwoch) über eine Rüge des Amtes, das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt ist. Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im April 2007 müssen Krankenkassen frühere Mitglieder oder Personen aufzunehmen, die bisher keinen Versicherungsschutz hatten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums haben von dieser Klausel gut 100 000 Menschen Gebrauch gemacht. Allerdings haben wohl viele Rückkehrer und Neuversicherte Schwierigkeiten, die Beiträge für die Krankenversicherung aufzubringen. Die Kassen forderten deshalb in vielen Fällen Rückstände von mehreren Monaten ein, berichtet die Zeitung. Seit Jahresbeginn 2008 seien mehr als 1000 Beschwerden vor allem von Selbstständigen eingegangen, die ein unnachgiebiges Vorgehen ihrer Kassen beklagten.
Diese Härte sei in vielen Fällen fehl am Platze, rügten Ministerium und Versicherungsamt. Denn der Gesetzgeber habe 2007 klar festgelegt, wie die Kassen Kunden behandeln sollten, die ihre finanziellen Nöte erst verspätet gemeldet hätten: Der nachzuzahlende Beitrag solle angemessen ermäßigt oder gestundet werden, es könne sogar ganz von seiner Erhebung abgesehen werden. “Insbesondere bei sozialen Härtefällen wie Wohnungslosen ist die Beitragsnachzahlung regelmäßig zu ermäßigen”, verlangt das BVA.

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Kritik
Krankenkassen hart mit säumigen Kunden
Viele Krankenkassen gehen nach Einschätzung des Bundesversicherungsamtes (BVA) zu hart mit säumigen Kunden um.
dpa
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