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Fortbildung
Pflegeberater/-in im Gesundheitswesen
Pflegeberater/-in im Gesundheitswesen
Pflegefall – was nun? Eine Frage, mit der sich immer mehr Patienten, pflegende Angehörige und Familien auseinandersetzen müssen. Seit Einführung der fallpauschalisierten Finanzierung von Krankenhausleistungen – DRG, diagnosis related groups – im Jahr 2004, werden Patienten früher und mit einem deutlich höheren Pflege- und Versorgungsbedarf entlassen. Immer mehr Familien werden zu pflegenden Angehörigen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, ist der § 7 SGB XI seit dem 01. Juli 2008, um den § 7a „Pflegeberatung” erweitert worden. Ziel ist es demnach, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, das richtige Maß an Intervention und Unterstützung finden können, welches sie befähigt, ein Maximum an Unabhängigkeit und Kontrolle über das eigene Leben zu erreichen oder zu bewahren. Für Patienten und pflegende Angehörige bedeutet dies, dass sie Anspruch auf ein individuelles Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitangebot haben, welches jeweils auf die Bedürfnisse des einzelnen Hilfebedürftigen zugeschnitten ist. Der individuelle Anspruch auf Pflegeberatung ist seit Januar 2009 gesetzlich verankert.
Weiterbildung Pflegeberater/-in im Gesundheitswesen
Durch diese Weiterbildung erhalten Sie die nötige Qualifikation zur Durchführung von professionellen Pflegeberatungen nach den Richtlinien der gesetzlichen Kassen. Die Teilnehmer werden befähigt komplexe Pflegesituationen anhand von Assessments bzw. Instrumenten zu erfassen. Die Beratungskompetenzen basieren auf den Grundlagen der Pädagogik, der Psychologie, der Pflegewissenschaft und den Methoden der Patienten- und Angehörigenberatung. Die Methoden des Case Managements befähigen zur systematischen „Fallbearbeitung”.
Ziele der Weiterbildung und Zielgruppe
Die Weiterbildung zum/zur Pflegeberater/-in im Gesundheitswesen soll die Teilnehmenden dazu befähigen eine reflektierende, lebensweltorientierte, prozessbegleitende und Ressourcen nutzende Beratung durchführen zu können. Zielgruppe sind Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Sozialversicherungs- fachangestellte/-er.
Struktur der Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 600 Stunden, davon entfallen 330 Stunden auf die theoretische Weiterbildung, 70 Stunden beinhalten ein Selbststudium in Form von Fallbearbeitung, sowie zwei Pflichtpraktika von 54 Stunden. Zusätzlich bieten wir Ihnen Kooperationspartner, bei denen Sie die Praktika (eine Woche in einem ambulanten Dienst und zwei Tage in einer teilstationären Einrichtung) absolvieren können. Die Weiterbildung wird in enger Kooperation mit dem DBfK – Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Landesverband Nordwest e.V. durchgeführt
- Grundlagen der Beratung und Pädagogik als Bezugsdisziplin der Pflege
- Grundlagen der Pflegewissenschaft und -forschung
- Case Management
- Allgemeines Sozialrecht und besondere pflegerelevante Rechtsfelder
- Methoden der Patienten- und Angehörigenanleitung
- Lernpsychologie
- Soziale Netzwerke
Pflegefall – was nun? Eine Frage, mit der sich immer mehr Patienten, pflegende Angehörige und Familien auseinandersetzen müssen. Seit Einführung der fallpauschalisierten Finanzierung von Krankenhausleistungen – DRG, diagnosis related groups – im Jahr 2004, werden Patienten früher und mit einem deutlich höheren Pflege- und Versorgungsbedarf entlassen. Immer mehr Familien werden zu pflegenden Angehörigen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, ist der § 7 SGB XI seit dem 01. Juli 2008, um den § 7a „Pflegeberatung” erweitert worden. Ziel ist es demnach, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, das richtige Maß an Intervention und Unterstützung finden können, welches sie befähigt, ein Maximum an Unabhängigkeit und Kontrolle über das eigene Leben zu erreichen oder zu bewahren. Für Patienten und pflegende Angehörige bedeutet dies, dass sie Anspruch auf ein individuelles Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitangebot haben, welches jeweils auf die Bedürfnisse des einzelnen Hilfebedürftigen zugeschnitten ist. Der individuelle Anspruch auf Pflegeberatung ist seit Januar 2009 gesetzlich verankert.
Weiterbildung Pflegeberater/-in im Gesundheitswesen
Durch diese Weiterbildung erhalten Sie die nötige Qualifikation zur Durchführung von professionellen Pflegeberatungen nach den Richtlinien der gesetzlichen Kassen. Die Teilnehmer werden befähigt komplexe Pflegesituationen anhand von Assessments bzw. Instrumenten zu erfassen. Die Beratungskompetenzen basieren auf den Grundlagen der Pädagogik, der Psychologie, der Pflegewissenschaft und den Methoden der Patienten- und Angehörigenberatung. Die Methoden des Case Managements befähigen zur systematischen „Fallbearbeitung”.
Ziele der Weiterbildung und Zielgruppe
Die Weiterbildung zum/zur Pflegeberater/-in im Gesundheitswesen soll die Teilnehmenden dazu befähigen eine reflektierende, lebensweltorientierte, prozessbegleitende und Ressourcen nutzende Beratung durchführen zu können. Zielgruppe sind Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Sozialversicherungs- fachangestellte/-er.
Struktur der Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 600 Stunden, davon entfallen 330 Stunden auf die theoretische Weiterbildung, 70 Stunden beinhalten ein Selbststudium in Form von Fallbearbeitung, sowie zwei Pflichtpraktika von 54 Stunden. Zusätzlich bieten wir Ihnen Kooperationspartner, bei denen Sie die Praktika (eine Woche in einem ambulanten Dienst und zwei Tage in einer teilstationären Einrichtung) absolvieren können. Die Weiterbildung wird in enger Kooperation mit dem DBfK – Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Landesverband Nordwest e.V. durchgeführt
- Grundlagen der Beratung und Pädagogik als Bezugsdisziplin der Pflege
- Grundlagen der Pflegewissenschaft und -forschung
- Case Management
- Allgemeines Sozialrecht und besondere pflegerelevante Rechtsfelder
- Methoden der Patienten- und Angehörigenanleitung
- Lernpsychologie
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| Beginn: | 26.11.2009 - Uhrzeit: 08:00 | ||||||||||||||||||||||||||||
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| Ende: | 12.11.2010 - Uhrzeit: 18:00 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Programm: |
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| Preise: | Kosten pro Teilnehmer 3.200,00 € (DBfK-Mitglieder erhalten eine Ermäßigung) | ||||||||||||||||||||||||||||
| Veranstaltungs-Homepage: | http://www.dggp-online.de/Pflegeberater.html | ||||||||||||||||||||||||||||
| Veranstaltungsort: |
DGGP - Deutsche Gesellschaft für Gesundheits- und Pflegewissenschaft mbH, Niederlassung Essen Müller- Breslau- Straße 30a 45130 Essen Deutschland |
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| Kontakt: |
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