Berufsbegleitende Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten für Pflegefachkräfte, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Ärzte. rnrnWeiter Infos: www.hilfsmittelexperte.dernrnEinstieg in die Weiterbildung ist laufend möglich
Beginn:
01.04.2010 - Uhrzeit: 08:00
Ende:
01.10.2011 - Uhrzeit: 18:00
Programm:
Stufe 1: (120 Stunden)
Ziel: Vermittlung einer allgemeinen Beratungskompetenz und der Fähigkeit zur fachlichen Unterstützung innerhalb der Versorgungsstrukturen.
Inhaltliche Schwerpunkte: Sozialrecht und administrative Aspekte der Hilfsmittelversorgung; Methoden der Beratung, Leitlinien des Versorgungsprozesses.
Tätigkeitsbereiche: Ergänzend in der gesetzlichen Pflegeberatung (Pflegestützpunkte) und im Casemanagement, Übernahme administrativer Aufgaben bei verordnenden Ärzten / Kliniken und Leistungserbringern; Unterstützung von Leistungsanbietern, Betroffenen und Verbänden der Selbsthilfe.
Stufe 2: (500 Stunden)
Ziel: Vermittlung einer umfangreichen Beratungskompetenz zu speziellen Hilfsmitteln. Selbständige, eigenverantwortliche Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln, ggf. mit Anerkennung (Präqualifizierung gem. § 126 SGB V) durch Kostenträger.
Schwerpunkt: Kenntnisse über Hilfsmittel für unterschiedliche medizinische, rehabilitative und pflegerische Bedarfe; Methoden der Bedarfsermittlung, Beratungs- und Anleitungsbefähigung; Bewältigung umfangreicher administrativer Aufgaben.
Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 1; zusätzlich Beratung, Schulung und Betreuung von Betroffenen bzw. Anwendern; Aufbau eines Versorgungsmanagements innerhalbbestehender Strukturen des Gesundheitssystems, Bearbeitung von Schnittstellenproblemen (Überleitungsmanagement gem. § 11 SGB V), Einkaufsberatung und Steuerung des sachgerechten Einsatzes von Hilfsmitteln innerhalb pflegender und betreuender Einrichtungen und ambulanter Dienste; Beratung bei Herstellern, im Vertrieb sowie im Einzelhandel; Fachberatung innerhalb der Administration von Krankenkassen und anderen Kostenträgern (Fallmanagement).
Stufe 3: (130 Stunden)
Ziel: Befähigung zur umfangreichen Beratung auch in speziellen komplizierten Versorgungsbereichen, selbständige, eigenverantwortliche Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln, ggf. auch mit Anerkennung (Präqualifizierung gem. § 126 SGB V) durch Kostenträger sowie Vermittlung der fachlichen Kompetenz zur Verordnung bestimmter Hilfsmittel im Rahmen von Modellprojekten nach § 63 SGB V (aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur examinierten Pflegekräften vorbehalten), Befähigung zur Gutachtertätigkeit.
Schwerpunkte: Besonderheiten der Hilfsmittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen, bei der Versorgung chronisch neurologisch erkrankter Menschen oder in der der häuslichen Intensivpflege. Vertiefung der Methodik im Casemanagement und bei Begutachtungen.
Tätigkeitsbereiche: Wie Stufe 2, jedoch erweitert für spezielle, komplexe Versorgungsbereiche; zusätzlich als Leistungsanbieter für die Durchführung des kompletten Versorgungsprozesses im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 SGB V, Gutachtertätigkeit, Casemanagement in der medizinischen und pflegerischen Versorgung und Rehabilitation.