
Dies führe zu Gewinnen, da niedergelassene Ärzte Kontrastmittel für Computertomographen (CT) und Magnetresonanztomographen (MRT) zu niedrigeren Preisen kauften. So hätten Radiologen in Bayern Kontrastmittel für 760 Euro je Liter einkaufen können und 3900 Euro pauschal erstattet bekommen
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu, Vereinbarungen zu Kontrastmittel-Pauschalen seien nicht verpflichtend. Solche Verträge würden in der Regel zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern und mehreren Kassen geschlossen. Es gelte das Gebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssten. Bei Verstößen könnten die Aufsichtsbehörden der Kassen einschreiten.





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