Die Expertenkommission war eingesetzt worden, nachdem der "Spiegel" berichtet hatte, schwerkranke Patienten ohne Überlebenschancen seien aus wirtschaftlichen Gründen länger beatmet worden, um höhere Fallpauschalen abrechnen zu können. Die Vorwürfe riefen sogar die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die eigenen Ermittlungen einleitete. Die Kommission konnte dafür jedoch keine Belege finden. "In keinem der untersuchten Fälle ist nachweislich ein Patient zu Schaden gekommen. Und es haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Indikation der Behandlung und Beatmungsdauer nach monetären Gesichtspunkten erfolgt sind", zitierte die Klinik die Kommissionsmitglieder Harald Rupprecht, Stellvertretender Ärztlicher Direktor des Klinikums und Claus Steppert, Chefarzt der Klinik für Pneumologie am Klinikum Bayreuth in einer Mitteilung.
DRG-Daten zur Beatmung seit 2010 ausgewertet
Die Kommission wertete für ihre Untersuchung unter anderem DRG-Daten aus den Jahren 2010 bis Mitte 2014 zur Beatmungsdauer im Klinikum Bayreuth aus und setzt diese in einen Vergleich zu verfügbaren nationalen und bayerischen Datensätzen des größten deutschen Krankenversicherers. Darüber hinaus wurden Ärzte und Pflegepersonal zu den erhobenen Vorwürfen befragt. Das Ergebnis: Die in der Presse "erwähnte Verdoppelung der Beatmungsstunden ist über den untersuchten Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 so nicht nachvollziehbar", hieß es seitens des Klinikums. Die mittleren Beatmungsstunden pro Fall würden auf vier Intensivstationen des Klinikum Bayreuth innerhalb des Beobachtungszeitraums vom ersten Halbjahr 2010 bis zum ersten Halbjahr 2014 stark schwanken. Die Gründe für diese Schwankungen seien unklar und würden wahrscheinlich verschiedene Ursachen haben.
Pfleger vertreten andere Sichtweise
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, räumte die Kommission jedoch ein, dass es eidesstattliche Versicherungen von Pflegekräften gebe, in denen eine andere Sichtweise vertreten werde. Die Mitarbeiter seien offenbar nicht hinreichend in die Arbeit eingebunden gewesen. Bestätigt wurde laut "SZ"ebenfalls, dass ein Kommissionsmitglied eine abweichene Meinung in einem Minderheitsvotum vorgetragen hatte. Die Bedenken wurden "registriert", in der abschließenden Aufsichtsratssitzung sei dieses Mitglied aber nicht mehr gehört worden.
Der Leiter der betroffenen Intensivstation war zwischenzeitlich vom Klinikum vom Dienst freigestellt worden. Er ist nach dem Urteil der Expertenkommission nun wieder auf die Station zurückgekehrt.


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