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DiskriminierungKölner Ex-Klinikchef gewinnt vor Gericht

Ein früherer Klinikchef erhält Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung. Das hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) entschieden.

Der Kläger war von 2004 bis 2009 als medizinischer Geschäftsführer der städtischen Krankenhaus-Gesellschaft Köln angestellt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Aufsichtsrat den Vertrag des 1947 geborenen Professors aus Altersgründen nicht um weitere fünf Jahre verlängerte. Das berichtet die "Achener Zeitung" auf ihrem Online-Portal. Dort heißt es weiter:

"Der Mediziner berief sich vor Gericht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Die Kliniken müssen ihm nun seine entgangenen Bezüge nachzahlen. Außerdem sprach ihm das OLG einen immateriellen Schadenersatz von 36.600 Euro zu.

Die städtischen Kliniken hatten als Grund für die Nicht-Verlängerung angegeben, dass man mit den fachlichen Leistungen des Geschäftsführers unzufrieden gewesen sei. Dieses Argument ließ das Gericht aber nicht gelten. Vielmehr gebe es Indizien für Altersbenachteiligung, die die Kliniken im Prozess nicht widerlegen konnten.

So hatten Aufsichtsratsmitglieder in früheren Presseberichten und Sitzungen eindeutig Bezug auf das Alter des Klägers genommen. Demnach war es entscheidend, dass der Professor bereits das 60. Lebensjahr überschritten hatte, als die Vertragsverlängerung anstand. Bei einer Weiterbeschäftigung für fünf Jahre wäre die von der Stadt vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren überschritten worden. Nach Ansicht des OLG sei aber etwa eine Vertragsverlängerung bis zum 65. Lebensjahr durchaus denkbar gewesen."

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