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Formale FehlerLand stoppt Helmstedter Klinik-Verkauf

Der Beschluss des Kreistages, das Helmstedter Krankenhaus St. Marienberg an das Städtische Klinikum Braunschweig zu verkaufen, ist rechtswidrig. Das teilte das niedersächsische Innenministerium am Mittwoch mit.

Die "Braunschweiger Zeitung" zitiert auf ihrem Internetportal "Newsclick" einen Sprecher des Ministeriums. Der Kreistag, so der Sprecher, habe bei seiner Auswahlentscheidung Mitte Juni formelle Fehler mit Blick auf das Wettbewerbs- und das Europarecht begangen. Mit anderen Worten: Der Kreistag hätte das Bieter-Ranking beachten müssen, in dem der private Investor Helios offenbar besser abgeschnitten hat als der Mitbewerber aus Braunschweig. Der zuständige Landrat Gerhard Kilian kündigte kurz darauf an, den Angebotsvertrag des Klinikunternehmens Helios annehmen zu wollen.

Der Kreistag habe, so der Vorwurf, gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen und sich nicht an die Bewertungskriterien des geordneten Bieterverfahrens gehalten. Auf "Newsclick" heißt es weiter: "Bei diesem Ranking, vorgenommen von einer externen Beraterfirma, wurden alle Kaufinteressenten anhand der folgenden Kriterien nach einem Punktesystem bewertet: medizinisches Konzept, Personalkonzept und wirtschaftliches Konzept. Die Kreistagsmehrheit hatte nach dem Einschreiten des Landrats in einer Stellungnahme die Entscheidung für den kommunalen Bieter verteidigt. Braunschweig habe das beste medizinische Konzept vorgelegt, das im Übrigen nicht allein an Hand von Investitionssummen bewertet werden dürfe."

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